Satzung radio aktiv e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen “radio aktiv” mit dem Zusatz e. V. nach Eintragung.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hameln.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins und Programmgrundsätze

§3 Mitgliedschaft

§4 Ende der Mitgliedschaft

§5 Mitgliedsbeiträge

§6 Organe des Vereins

§7 Vorstand/Geschäftsführung

§8 Die Mitgliederversammlung

§9 Wahlen und Abstimmungen

§10 Vereinsauflösung und Vermögensabfall